(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Gefördert wird sowohl der Freizeit- als auch insbesondere der Wettkampfsport. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung und Ausübung insbesondere der Sportarten Hockey, Fußball, Volleyball, Turnen, Tischtennis, Laufen, Karate und Tennis sowie allgemeiner Sportgruppen. Ziel ist es, die gesunde Lebensweise der Menschen zu fördern. Besonderes Augenmerk legt der Verein auf die Förderung der Kinder und Jugendlichen.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine entgeltliche Tätigkeit im Sinne der Gewährung von Ehrenamtspauschalen für Mitglieder der Organe des Vereins (§ 7 dieser Satzung) ist im gesetzlichen Rahmen zulässig. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Ein Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und -bedingungen.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Stadtsportbund der Landeshauptstadt Potsdam oder, im Verhinderungsfalle, an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
(6) Der Verein verhält sich parteipolitisch neutral und steht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. Er bekennt sich zudem zu den Grundsätzen der Menschenrechte und tritt rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen entgegen. Dies umfasst insbesondere die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes oder sexuellen Orientierung, der Nationalität, der Rasse, der Heimat oder Herkunft, der Religion, des Alters, der politischen Anschauung oder einer Behinderung.
Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Insbesondere ist jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder körperlicher Geschlechtsmerkmale untersagt.
Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren. Schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verstöße führen zum Vereinsausschluss. Für die Wahrung und Umsetzung dieser Verpflichtung wird die Stelle eines/einer Kinderschutzbeauftragten eingerichtet. Dieser/Diese wird vom Vorstand vorgeschlagen und stellt sich im Rahmen der Mitgliederversammlung zur Wahl. Er/Sie kann optional eine weitere Vertrauensperson hinzuziehen, die die vorherige Zustimmung des Vorstands erhalten muss.