Kein Vereinssport

Mitteilung der Stadt Potsdam vom 31.03.2021:

Gemäß § 26 (2) der 7. SARS-CoV-2-EindV (s. hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv) gelten ab einer an drei aufeinander folgenden Tagen veröffentlichten 7-Tage-Inzidenz in Höhe von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnern:innen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt neue Regelungen mit dem Ziel, die Infektionsrate in Bezug auf den Corona-Virus zu senken. 

 

Da diese Ausnahmesituation am gestrigen Tag eingetreten ist, wurde noch am späten Nachmittag des selben Tages eine Öffentliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters auf potsdam.de diesbezüglich veröffentlicht (s. Amtsblatt zum Download).

 

Das ist die nunmehr geltende Regelung/ Maßnahme mit Sportbezug (§ 26 (2) 5.):
abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,“

 

Dementsprechend entfallen die jüngsten Lockerungen (z. B. kontaktfreier Sport in dokumentierten Gruppen, Vereinssport etc.). 

 

Für nichtöffentliche kommunale Sportanlagen wird die Nutzung somit vorerst ausgesetzt (mind. 14 Tage, Schulsport ist gesondert geregelt). 

 

Alle übrigen geltenden Einschränkungen sind dem Link oben sowie dem Amtsblatt des Oberbürgermeisters zu entnehmen.
 

 

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