Mitgliedsbeiträge werden fällig

10. 03. 2022

Die Mitgliedsbeiträge für das 1. Halbjahr 2022 werden am 10. März fällig.

Zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag werden auch die nicht geleisteten Arbeitsstunden für 2020 und 2021 der laut Satzung betroffenen Mitglieder abgerechnet. 

 

Mitglieder, deren Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden, sorgen bitte für Kontendeckung, um Bankkosten zu vermeiden. 

 

Alle anderen Mitglieder überweisen ihren Halbjahresbeitrag bitte bis zum 10.03.2022 auf das bekannte Vereinskonto, um Mahngebühren zu vermeiden. Bitte gebt folgenden Verwendungszweck an: Mitgliedsbeitrag, Vorname Name, Abteilung

 

Bei Fragen wendet Euch gerne an Margrit in der Geschäftsstelle.