Corona

Regelung der PSU für das Vereinsgelände/Vereinshaus   

 

  • Die Sportausübung auf dem Vereinsgelände ist ohne Personenbegrenzung zulässig (Training und Wettkampf).  
  • Alle Personen – Sporttreibende, Zuschauerinnen und Zuschauer, Eltern, Mitglieder, Gäste - müssen symptomfrei sein.  
  • Kontaktsport ist zulässig: Hockey, Fußball, Volleyball, Frisbee… 
  • Es sind keine Negativ-Tests erforderlich.  
  • Kontaktlisten müssen nicht mehr geführt werden. 
  • Die Nutzung des Vereinshauses (Umkleiden und Sanitäranlagen) ist ohne Maskenpflicht zulässig solange ein Abstand von 1,5m eingehalten wird. 
  • Der jeweilige Trainer, die Trainerin ist für die Umsetzung/Einhaltung der Regeln verantwortlich. 
  • Auf der gesamten Anlage gilt - drinnen und draußen - ein Abstandsgebot von 1,5m. Sollte dies nicht eingehalten werden können ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

 

Es gilt weiterhin: Wird für drei Tage eine Inzidenz von über 100 überschritten, greift die sogenannte Notbremse. Das Bundesrecht gilt direkt. 

 

Der Vorstand 

Stand 15.06.2021