Corona
Regelung der PSU für das Vereinsgelände/Vereinshaus
- Die Sportausübung auf dem Vereinsgelände ist ohne Personenbegrenzung zulässig (Training und Wettkampf).
- Alle Personen – Sporttreibende, Zuschauerinnen und Zuschauer, Eltern, Mitglieder, Gäste - müssen symptomfrei sein.
- Kontaktsport ist zulässig: Hockey, Fußball, Volleyball, Frisbee…
- Es sind keine Negativ-Tests erforderlich.
- Kontaktlisten müssen nicht mehr geführt werden.
- Die Nutzung des Vereinshauses (Umkleiden und Sanitäranlagen) ist ohne Maskenpflicht zulässig solange ein Abstand von 1,5m eingehalten wird.
- Der jeweilige Trainer, die Trainerin ist für die Umsetzung/Einhaltung der Regeln verantwortlich.
- Auf der gesamten Anlage gilt - drinnen und draußen - ein Abstandsgebot von 1,5m. Sollte dies nicht eingehalten werden können ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Es gilt weiterhin: Wird für drei Tage eine Inzidenz von über 100 überschritten, greift die sogenannte Notbremse. Das Bundesrecht gilt direkt.
Der Vorstand
Stand 15.06.2021