Ordentliche Mitgliederversammlung 2021
Liebe Mitglieder,
gemäß § 15 der Satzung der Potsdamer Sport-Union 04 ist einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Wir laden Sie/Euch recht herzlich zur Mitgliederversammlung 2021 ein.
Diese findet aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen und sofern zulässig (Pandemieverordnungen) am
Donnerstag, 2. September, um 19 Uhr
AUF dem Gelände Templiner Straße statt.
Der Einlass/Registrierung ist ab 18.30 Uhr möglich.
Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz.
Tagesordnung:
TOP 1 |
Eröffnung, Begrüßung, Danksagungen |
TOP 2
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Formalien: Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung; Beschlussfähigkeit |
TOP 3 | Feststellung der Tagesordnung |
TOP 4 |
Bericht des Vorstands |
TOP 5 | Bericht der Schatzmeisterin |
TOP 6 | Bericht der Kassenprüfenden |
TOP 7 | Aussprache zu den Berichten |
TOP 8 | Entlastung des Vorstandes |
TOP 9 | Vorstellung und Abstimmung der Haushaltsplanung für 2022 |
TOP 10 | Information und Vorschläge zu einer angestrebten Beitragserhöhung 2022 |
TOP 11 | Anträge und Beschlussfassung |
TOP 12 |
Potsdamer Sport-Union 2030 |
TOP 13 | Sonstiges |
TOP 14 | Schlusswort des Vorsitzenden |
Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung weisen wir auf § 17 (3) unserer Satzung hin. Demnach ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder gegeben, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
Wir weisen weitergehend auf Folgendes hin:
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 unserer Satzung wird für Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Stimmrecht durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter ausgeübt, wenn dieser Mitglied des Vereins ist. Darüber hinaus bestimmt § 14 Abs. 2 Satz 2, 2. HS unserer Satzung, dass ein Mitglied bei Abstimmungen „jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten darf“. Wir weisen darauf hin, dass die Stimme eines Mitglieds, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für den/die gesetzliche/n Vertreter/in neben der eigenen Stimme eine „fremde“ Stimme, nämlich die des vertretenen Kindes ist. Dieser Umstand ist von einem/r Vertreter/in ggf. bei der Übernahme weiterer Stimmrechtsvertretungen zu berücksichtigen.
Potsdam, 1. August 2021
Dietmar Thiele Thomas Buttenberg Katja Schneider
Bild zur Meldung: Ordentliche Mitgliederversammlung 2021